Vorwarnung zur Radarkontrolle in Frankreich Radaranlage zum Blitzen von hinten in Südfrankreich bei BrignolVorwanrnung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 90 in FrankreichHinweisschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 110 bei Regen in Frankreich

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Frankreich erheblich teurer geahndet als in Deutschland und die Blitzen schlagen hier "schärfer" an! Stationäre Anlagen sind zwar (jedenfalls auf der Autobahn) meist gut gekennzeichnet; Schilder mit „Contrôle Radar“ weisen darauf hin. Flics mit der Laserpistole halten sich aber gut versteckt...
Zudem es gibt Besonderheiten, die man kennen sollte:

Geblitzt wird auch von hinten – und es gilt die Halterhaftung!

In Frankreich sind sehr viele stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle installiert. Gerade in der Urlaubszeit erfolgen häufig auch lokale Kontrollen. Geblitzt wird schon bei wesentlich geringen Tempoüberschreitungen als in Deutschland.

Vor stationären Messanlagen wird in aller Regel gewarnt:
Erst kommt der Hinweis „Contrôle Radar“, dann ein „Rappel 130/110 oder 90" – und erst dann der Blitz. Dennoch tappen viele ausländische Fahrer in die Falle.

Zudem gibt es, insbesondere zur Ferienzeit, viele Kontrollen per Laserpistole. Dabei stehen die Flics, notfalls auch zwischen Müllcontainern, gut versteckt.

Wer tatsächlich geblitzt wird, für den ist ein Entkommen auf der Autobahn kaum möglich. Spätestens an den Mautstellen sind oft Schwärme von Polizisten im Einsatz, die Sie, direkt hinter der Schranke, auf den Seitenstreifen heraus winken. Ausreden (etwa zu einem Fahrerwechsel) kann man sich dann getrost sparen. Die bezahlte Autobahn steht nämlich unter Videoüberwachung.

Selbst auf Landstraßen sollte man sich nicht darauf verlassen, so ungeschoren davon zu kommen, wie der Fahrer des Motorrades in diesem kleinem Clip:

Zum Bußgeld reicht es aus, dass das Nummernschild erfasst wurde. Denn in Frankreich gilt auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen die Halterhaftung!

Erläuterungen zur "Halterhaftung":
Aus Deutschland ist Ihnen dieses Prinzip wahrscheinlich von Parkverstößen bekannt. Die zuständige Behörde macht sich keine Mühe, zu ermitteln, wer den Wagen widerrechtlich abgestellt hat. Das „störende“ Fahrzeug wird fix abgeschleppt, den Kostenbescheid erhält der Halter. Er haftet also, auch wenn er nicht selbst gefahren ist (und kann allenfalls versuchen, sich sein Geld bei dem tatsächlichen Fahrer wiederzuholen).

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt der Fall normalerweise anders:

Dann ermittelt die Behörde zunächst den schuldigen Fahrer war – und verschickt vor dem Erlass eines Bußgeldbescheides dazu vorab einen Anhörungsbogen an den Halter. Er kann der Behörde darin mitteilen, nicht selbst gefahren zu sein. Und er kann sich gegenüber nahen Angehörigen, die er nicht verpetzen möchte, (selbstverständlich) auch auf das Recht zur Zeugnisverweigerung berufen. Ist der tatsächlich Fahrer so nicht zu ermitteln, wird das Verfahren eingestellt. Der Halter muss folglich für den Verstoß eines anderen nicht haften; schlimmstenfalls droht ihm ein Fahrtenbuch

Frankreich wendet das Prinzip der Halterhaftung dem gegenüber (sehr konsequent) auch bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen an:

Nach dem Blitz wird über das Kennzeichen des Fahrzeuges dessen Halter ermittelt, grundsätzlich erst einmal selbst zur Kasse gebeten – und sein Konto mit anfallenden Punkten belastet. Ob er tatsächlich gefahren ist oder eine andere Person, bleibt unerheblich. Dabei nutzt es ihm auch nichts, Angaben zur Person des Fahrers aus rechtlichen Gründen verweigern zu dürfen. Nur, wenn der Halter eine andere Person konkret belastet, vermeidet er Zahlungen und einen Punkteabzug. (Oder sogar weitere Maßnahmen wie ein Fahrverbot).

„Feinheiten“ zu der Frage, wer das Verkehrsdelikt persönlich begangen hat, interessieren die französischen Behörden überhaupt nicht:

  • Entweder können Sie als Halter des geblitzten Fahrzeuges die Person des Fahrers nicht angeben – dann wird gerade darin die Pflichtverletzung gesehen, welche zur eigenen Haftung und Zahlungspflicht führt;
  • Oder Sie wollen den Fahrer nicht benennen (weil es sich z.B. um einen Familienangehörigen handelt) – und werden auch dann statt seiner belangt.

Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang bitte nicht zu der Annahme verleiten, die Blitzanlage habe vermeintlich auf der falschen Straßenseite gestanden und sei deshalb ungefährlich (weil sie in Richtung des ablaufenden Verkehrs gerichtet war).

"Ungefährlich" in diesem Sinne sind allenfalls mobile Anlagen solcher Art:

... davon gibt es allerdings nicht allzu viele.

Eher ist das Gegenteil ist der Fall, die Anlagen erfassen in jeder Richtung. Geblitzt wird in Frankreich, und zwar in stark zunehmenden Maße, auch von hinten. Ganz gezielt – weil die Behörden sich ja nicht im Geringsten für die Person des Fahrers interessieren müssen, um beim Halter zu kassieren. 

Nicht nur das:
Wer wegen eines Verstoßes gegen den Code de la Route angehalten wird, muss in der Regel vor Ort eine Kautionszahlung an die Polizei entrichten. Der Bußgeld- oder Protokollbescheid kommt erst viele Wochen später, ihr Geld sind sie bis dahin los. (Verjährungsfrist für einen einfachen Bußgeldbescheid = ein Jahr).

Das gilt selbst für solche Fälle, in denen Einspruch oder andere Rechtsmittel gegen einen Bescheid eingelegt werden. Es sei denn, Sie können (und wollen) dem Kadi gleichzeitig den tatsächlichen Fahrer ausliefern. Sonst verspricht es in Frankreich wenig Erfolg, gegen Geschwindigkeitsverstöße den Rechtsweg zu bestreiten. Sehr wahrscheinlich treibt man so nur die Kosten des Verfahrens in ungeahnte Höhen.

Den Europäischen Gerichtshof müssen Sie dann mit Einwendungen zu der Frage, ob es "gerecht" sei, in Zweifelsfällen den unschuldigen Halter zu belangen, auch nicht mehr bemühen. Dort wurde die französische Verfolgungspraxis, mit allen ihren Konsequenzen, nämlich bereits abgesegnet.

Allenfalls dann, wenn Sie nicht vor Ort in Frankreich angehalten werden, sondern von hier aus einen Bußgelbescheid nach Deutschland geschickt bekommen, kann sich die "Halterhaftung" positiv auswirken. Denn (bisher) verweigern die deutschen Behörden eine Vollsreckung darauf gestützter ausländischer Bußgeldbescheide. Allerdings unter der Bedingung, dass der Halter gegen den Bescheid im Ausland auch fristgerecht Einspruch eingelegt hat. Falls Sie einen solchen Bescheid erhalten, sollten Sie deshalb auf keinen Fall untätig bleiben – sondern rechtzeitig fachmännischen Rat einholen!

Allerdings sollten Sie damit rechnen, dass die französischen Behörden ihnen dann bei der nächsten Einreise Probleme bereiten, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Daten zu nicht gezahlten Bußgeldbescheiden werden gespeichert...

Schließlich beachten Sie bitte auch diese Besonderheit:

Bei Feuchtigkeit auf der Straße (also „Regen“) gilt auf Autobahnen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h. Moderne Blitzanlagen sind selbst darauf eingerichtet...
 

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Kommentare

Die Verjährungsfrist für solche Bußgelder beträgt in Frankreich ein Jahr. Da könnte also noch etwas kommen...

Bin diesen Sommer auch zweimal geblitzt worden, auch je 1 km/h zu schnell nach Abzug der Toleranz. Hatte Tempomat jeweils auf 10 km/h mehr eingestellt als erlaubt, das war halt blöd.

Für alle Verschwörungs-Theoretiker von wegen Touristen-Abzocke: war mit französischem Kennzeichen unterwegs.

Auch nach meinen Erfahrungen hat das "Blitzen" hier in FR nichts mit Abzocke von Touristen zu tun (die Franzosen regen sich genauso auf, wenn es nur der eine Kilomter zu viel war und fühlen sich ebenso abgezockt).
Den Tempot mit 10 km/h zuviel einzustellen, ist in der Tat riskant. Franzosen erzählen in der Regel von 7 km/h "drüber", die noch ungefährlich seien. Nämlich 4 km für den so genannten Tachonachlauf und 3 km für den Toleranzabzug der Tempomessung.
Das Problem (nennen wir es einmal so) ist ganz einfach:
In Frankreich sind die Blitzen - zumindest auf der Autobahn - schärfer eingestellt als es meistens in DE der Fall ist. Und über diese Tatsache mag jeder denken wie er will...

Ich bin dieses Jahr durch Frankreich nach Spanien gefahren.Nach dem Urlaub habe ich von den Franzosen nette Briefe bekommen.Ich bin vier mal zu schnell gewesen.1,3,3 und 4 km/h zu schnell . Dankeschöööööön

Ich wurde vor vier Wochen in FR "abgeschossen", hinter einer Autobahnbaustelle, die Geschwindigkeitsbegrenzung war zu Ende und es ging bergab... bei uns in der Konstellation nicht zulässig...
Ich hatte einen Mietwagen, und der Vermieter hat mich natürlich verpfiffen. Mit mir waren noch drei im Auto, die theoretisch auch alle gefahren sein könnten...

Frankreich hat also de facto nur meinen Namen und meine Anschrift, keine Autonummer.
Für 7 km zu schnell will ich eigentlich keine 45 bzw. 90 EUR berappen, zumal mir der Autovermieter schon 20 EUR für die Adressermittlung abeknöpft hat.

Wenn ich jetzt für das formale Widerspruchsverfahren erst mal bezahle, sehe das Geld auch nie wieder, da bin ich ganz zuversichtlich.

Was wenn ich nicht zahle?

Was soll der Vermieter des Wagens anderes tun, als der Behörde den Namen seines Kunden weiter zu geben? Selbst bezahlen - und diesen Betrag später gegenüber dem Kunden von der hinterlegten Kaution abziehen? Dann würden Kautionenen wohl sehr viel länger einbehalten, um eventuell eingehende Bußgeldbescheide noch abzuwarten...
Zum Thema "andere Insassen als mögliche Fahrer" wäre die wichtige Frage:
Wer war als Fahrer im Mietvertrag eingetragen? Nur du - oder auch drei Mitfahrer? Im ersten Fall dürfte die Erfolgsaussicht einer Schuldabwälzung eher fraglich sein.
Eine Autonummer (die des Mietwagens) werden die französischen Behörgen wohl haben. Und wenn dessen Halter (der Vermieter) nicht selbst in den sauren Apfel der Bußgeldzahlung beißen will - was ja irgendwie zu verstehen ist - wird ein Einspruch eher wenig Erfolg haben. Die Messung als solche anzuzweifeln macht ja nicht wirklich Sinn (außer wenn die Mitfahrer als Zeugen glaubwürdig bestätigen, der Fahrer habe die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten).
Bei einer Nichtzahlung ist also die einzige Mglichkeit, darauf zu vertrauen, dass die deutschen Behörden das Bußgeld NICHT beitreiben - eher unwahrscheinlich...
 
 

Gleiches Thema bei mir, etwa im gleichen Zeitraum. Habe nicht gezahlt, jetzt Einschreiben mit Rückschein bekommen: 180€, 144€ Zahlungsziel 30 Tage, alles auf französisch.

Da bin ich jetzt schon versucht zu zahlen, da deutsche Behörden das wohl eintreiben würden. Andererseits ist Oktober nicht mehr so lange hin und wenn das nach einem Jahr verjährt wäre ich fein raus... hm...

Ich finde es sehr gut, dass von hinten geblitzt wird. Das verhindert dieses vorsätzliche Abbremsen, nur um danach wieder Gas zu geben. Ich finde die Strafen dürften auch noch höher sein und vielleicht mit ein paar Pflichtstunden in der Fahrschule verknüpft werden.

Ein älterer Artikel, dennoch immer noch sehr informativ. Vielen Dank dafür.

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